Landgericht Düsseldorf, 2013-04-09, 5 O 141/12

5 O 141/12Kantonsgericht09.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 141/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-09

Aktenzeichen: 5 O 141/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0409.5O141.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden

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