10 O 91/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-04-16, 10 O 91/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-04-16, 10 O 91/12
10 O 91/12Kantonsgericht16.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 91/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: 10 O 91/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0416.10O91.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 269.851,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass über einen Betrag in Höhe von 269.851,60 € hinaus keine Zahlungspflichten der Klägerin aus dem Invers-CMS-Swap mit der Ref.-Nr. x, dem CHF-Plus-Swap mit der Ref.-Nr. x sowie dem CHF-Plus-Swap mit der Ref.-Nr. x entstanden sind und/ oder entstehen werden.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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