38 O 148/10 B.•Landgericht Düsseldorf, 2013-04-23, 38 O 148/10 B.
Landgericht Düsseldorf, 2013-04-23, 38 O 148/10 B.
38 O 148/10 B.Kantonsgericht23.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 148/10 B. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-23
Aktenzeichen: 38 O 148/10 B.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0423.38O148.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Schuldnerin wird zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 € verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
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