23 S 272/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-05-29, 23 S 272/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-05-29, 23 S 272/12
23 S 272/12Kantonsgericht29.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 272/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: 23 S 272/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0529.23S272.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das den Parteien am 27.06.2012 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 51 C 6401/11 - vom 20.06.2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.