Landgericht Düsseldorf, 2013-06-12, 17 Ks 3/13

17 Ks 3/13Kantonsgericht12.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 3/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-12

Aktenzeichen: 17 Ks 3/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0612.17KS3.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Große Strafkammer – Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.

Er wird zu einer

Freiheitsstrafe von sechs Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschrift: § 212 StGB.

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