7 O 349/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-06-25, 7 O 349/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-06-25, 7 O 349/12
7 O 349/12Kantonsgericht25.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 349/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: 7 O 349/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0625.7O349.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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