12 O 411/09 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-06-26, 12 O 411/09 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-06-26, 12 O 411/09 U.
12 O 411/09 U.Kantonsgericht26.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 411/09 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-26
Aktenzeichen: 12 O 411/09 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0626.12O411.09U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd,
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Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Unterlassungsgebot ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- €.
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