Landgericht Düsseldorf, 2013-07-02, 10 O 490/11 U.

10 O 490/11 U.Kantonsgericht02.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 490/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-02

Aktenzeichen: 10 O 490/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0702.10O490.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Verpflichtungen aus

  • dem CHF-Plus-Swap vom 23.03.2007 mit der Ref.-Nr. 1701408D,

  • dem CHF-Digital-Swap vom 24.08.2007 mit der Ref.-Nr. 2057945D

freizustellen, Zug um Zug gegen Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 54.256,00 €.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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