Landgericht Düsseldorf, 2013-07-05, 38 O 70/13 U.

38 O 70/13 U.Kantonsgericht05.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 70/13 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-05

Aktenzeichen: 38 O 70/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0705.38O70.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerinnen können die Zwangsvollstreckung wegen der

Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

5.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vorher

in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Sicherheitsleistungen können durch

selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutsch-

land ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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