Landgericht Düsseldorf, 2013-07-31, 23 S 287/12 U.

23 S 287/12 U.Kantonsgericht31.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 287/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-31

Aktenzeichen: 23 S 287/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0731.23S287.12U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10.07.2012 – Az. 58 C 2360/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 873,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 abzüglich am 16.08.2012 gezahlter 251,37 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 34% und die Beklagte zu 66%.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 42% und die Beklagte zu 58%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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