23 S 287/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-07-31, 23 S 287/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-07-31, 23 S 287/12 U.
23 S 287/12 U.Kantonsgericht31.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 287/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-31
Aktenzeichen: 23 S 287/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0731.23S287.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10.07.2012 – Az. 58 C 2360/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 873,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 abzüglich am 16.08.2012 gezahlter 251,37 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 34% und die Beklagte zu 66%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 42% und die Beklagte zu 58%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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