Landgericht Düsseldorf, 2013-08-07, 12 O 624/11

12 O 624/11Kantonsgericht07.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 624/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-07

Aktenzeichen: 12 O 624/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0807.12O624.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

I.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen jeden Schaden zu ersetzen, der diesen dadurch entstanden ist oder noch entstehen wird, dass sie die nachfolgend abgebildete Ausführungsformeiner Tasche im geschäftlichen Verkehr in Deutschland angeboten und/oder vertrieben hat:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 5.375,20 EUR zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,-- EUR vorläufig vollstreckbar.

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