14c O 92/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 14c O 92/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 14c O 92/13 U.
14c O 92/13 U.Kantonsgericht08.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 92/13 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-08
Aktenzeichen: 14c O 92/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0808.14C.O92.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 19.06..2013 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag vom 13.06.2013 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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