Landgericht Düsseldorf, 2013-08-13, 13 O 157/12 U.

13 O 157/12 U.Kantonsgericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 157/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 13 O 157/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0813.13O157.12U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Versorgungswerk wird verurteilt, an den Kläger 18.602,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.11.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Versorgungswerk.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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