4a O 112/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-09-03, 4a O 112/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-09-03, 4a O 112/12
4a O 112/12Kantonsgericht03.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 112/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-03
Aktenzeichen: 4a O 112/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0903.4A.O112.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 795.779,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent bis zum 30.07.2012
aus 26.295,80 EUR seit dem 01.01.2005,
aus 26.295,80 EUR seit dem 01.04.2005,
aus 242.198,56 EUR seit dem 01.01.2006,
aus 322.150,75 EUR seit dem 01.01.2007,
aus 178.838,38 EUR seit dem 01.01.2008,
und nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus 530.559,02 EUR seit dem 30.07.2012 und aus 795.779,28 EUR seit dem 16.05.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagte zu 41 %.
III.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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