Landgericht Düsseldorf, 2013-09-04, 23 S 384/12

23 S 384/12Kantonsgericht04.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 384/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-04

Aktenzeichen: 23 S 384/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0904.23S384.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.09.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 35 C 2241/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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