Landgericht Düsseldorf, 2013-09-04, 9 O 64/10 U.

9 O 64/10 U.Kantonsgericht04.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 64/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-04

Aktenzeichen: 9 O 64/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0904.9O64.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 6.839,24 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 4.155,72 € seit dem 26. Mai 2010,

aus 1.044,23 € seit dem 13. September 2012,

aus 2.159,26 € seit dem 30. Dezember 2008,

aus 71,40 € seit dem 2. Januar 2009,

aus 766,36 € seit dem 23. November 2009 und

aus 481,06 € seit dem 4. Dezember 2009

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte je 50 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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