Landgericht Düsseldorf, 2013-10-02, 25 S 53/13

25 S 53/13Kantonsgericht02.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 S 53/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-02

Aktenzeichen: 25 S 53/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1002.25S53.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. März 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (291a C 13032/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten erster Instanz zu 41% der Klägerin und zu 59% den Beklagten auferlegt werden.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitgegenstand für das erstinstanzliche Verfahren: 8.455,-- €.

Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz: bis 900,-- €.

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