25 S 53/13•Landgericht Düsseldorf, 2013-10-02, 25 S 53/13
Landgericht Düsseldorf, 2013-10-02, 25 S 53/13
25 S 53/13Kantonsgericht02.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 S 53/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-02
Aktenzeichen: 25 S 53/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1002.25S53.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. März 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (291a C 13032/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten erster Instanz zu 41% der Klägerin und zu 59% den Beklagten auferlegt werden.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitgegenstand für das erstinstanzliche Verfahren: 8.455,-- €.
Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz: bis 900,-- €.
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