23 S 60/13•Landgericht Düsseldorf, 2013-10-23, 23 S 60/13
Landgericht Düsseldorf, 2013-10-23, 23 S 60/13
23 S 60/13Kantonsgericht23.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 60/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-23
Aktenzeichen: 23 S 60/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1023.23S60.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2013, Az. 57 C 9913/12, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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