Landgericht Düsseldorf, 2013-10-23, 23 S 60/13

23 S 60/13Kantonsgericht23.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 60/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-23

Aktenzeichen: 23 S 60/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1023.23S60.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 07.02.2013, Az. 57 C 9913/12, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.