18b O 54/11•Landgericht Düsseldorf, 2013-11-06, 18b O 54/11
Landgericht Düsseldorf, 2013-11-06, 18b O 54/11
18b O 54/11Kantonsgericht06.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 18b O 54/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-06
Aktenzeichen: 18b O 54/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1106.18B.O54.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18b Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 12.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2011 verurteilt.
II.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Erwerbsschadens für den Zeitraum vom 19.10.2011 bis zum 30.09.2012 in Höhe von 1.646,96 € verurteilt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger aufgrund des erhaltenen Erwerbsschadensbetrages in Höhe von 1.646,96 € zu zahlende Einkommensteuer von den Beklagten als Gesamtschuldner an den Kläger zu erstatten ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines monatlichen Erwerbsschadens ab dem 01.10.2012 in Höhe von 147,51 € monatlich, fällig jeweils zum 30. eines Monats, bis zum 17.01.2014 verpflichtet sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
V.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner zum Ersatz des weiteren hälftigen Schadens aus dem Unfallereignis vom 25.05.2011 verpflichtet sind, soweit diese Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder einen Dritten übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
VI.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/ 3 und die Beklagten als Gesamtschuldner 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 20.000,-- €, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 1.600,-- €.
Streitwert:
Antrag zu 1.: 24.000,-- €
Antrag zu 2.: 3.293,93 €
Antrag zu 3.: 300,-- €
Antrag zu 4.: 3.000,-- €
Antrag zu 5.: 2.000,-- €
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