Landgericht Düsseldorf, 2013-11-07, 14c O 160/13

14c O 160/13Kantonsgericht07.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 160/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-07

Aktenzeichen: 14c O 160/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1107.14C.O160.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14c. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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