14c O 129/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-11-21, 14c O 129/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-11-21, 14c O 129/12 U.
14c O 129/12 U.Kantonsgericht21.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 129/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: 14c O 129/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1121.14C.O129.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 110.415,48 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2012, die Beklagten zu 1), 2) und 4) zudem gesamtschuldnerisch für den Zeitraum vom 21.02. bis 25.03.2012, die Beklagten zu 1) und 2) zudem gesamtschuldnerisch für den Zeitraum 02.02. bis 20.02.2012 und der Beklagte zu 1) zudem für den Zeitraum 28.01. bis 01.02.2012.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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