Landgericht Düsseldorf, 2013-11-27, 2a O 42/13 U.

2a O 42/13 U.Kantonsgericht27.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 42/13 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: 2a O 42/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1127.2A.O42.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.379,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und der Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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