31 O 101/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-12-05, 31 O 101/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-12-05, 31 O 101/12
31 O 101/12Kantonsgericht05.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 101/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-05
Aktenzeichen: 31 O 101/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1205.31O101.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.826,03 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1590,00 € seit dem 2.4.2012, aus 634,65 € seit dem 30.4.2012, aus 577,12 € seit dem 17.5.2012 und aus 4060,26 € seit dem 9.3.2012 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.