37 O 200/09 (Kart) U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-12-17, 37 O 200/09 (Kart) U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-12-17, 37 O 200/09 (Kart) U.
37 O 200/09 (Kart) U.Kantonsgericht17.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 200/09 (Kart) U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-17
Aktenzeichen: 37 O 200/09 (Kart) U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1217.37O200.09KART.U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits - unter Einschluss der Kosten der Streithelferinnen - soweit über sie nicht bereits durch das am 14. Mai 2008 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VI U (Kart) 14/07 und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2009 (KZR 42/08) entschieden wurde.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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