Landgericht Düsseldorf, 2014-02-20, 31 O 6/11 [AktE]

31 O 6/11 [AktE]Kantonsgericht20.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 6/11 [AktE] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-20

Aktenzeichen: 31 O 6/11 [AktE]

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0220.31O6.11AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Düsseldorf

Tenor

Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer Erhöhung der im Beschluss der Hauptversammlung der L Aktiengesellschaft mit Sitz in E vom 25.8.2010 beschlossenen Barabfindung werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat die entstandenen Gerichtskosten und die Kosten des gemeinsamen Vertreters zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

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