Landgericht Düsseldorf, 2014-02-21, 22 S 167/13

22 S 167/13Kantonsgericht21.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 167/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-21

Aktenzeichen: 22 S 167/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0221.22S167.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 35 C 12027/12 – teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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