22 S 167/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-02-21, 22 S 167/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-02-21, 22 S 167/13
22 S 167/13Kantonsgericht21.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 167/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-21
Aktenzeichen: 22 S 167/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0221.22S167.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 35 C 12027/12 – teilweise abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.