Landgericht Düsseldorf, 2014-03-06, 21 S 187/12 U.

21 S 187/12 U.Kantonsgericht06.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 187/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-06

Aktenzeichen: 21 S 187/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0306.21S187.12U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2012, Az. 39 C #####/####, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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