DG - 11/2013•Landgericht Düsseldorf, 2014-03-06, DG - 11/2013
Landgericht Düsseldorf, 2014-03-06, DG - 11/2013
DG - 11/2013Kantonsgericht06.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — DG - 11/2013 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2014-03-06
Aktenzeichen: DG - 11/2013
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0306.DG11.2013.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: Dienstgericht für Richter
Tenor
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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