14c O 12/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-03-11, 14c O 12/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-03-11, 14c O 12/14
14c O 12/14Kantonsgericht11.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 12/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-11
Aktenzeichen: 14c O 12/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0311.14C.O12.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 16.01.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Antragsstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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