2a O 114/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-04-16, 2a O 114/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-04-16, 2a O 114/13
2a O 114/13Kantonsgericht16.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 114/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 2a O 114/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0416.2A.O114.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16,7 % und die Beklagte zu 83,3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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