6 O 330/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-05-06, 6 O 330/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-05-06, 6 O 330/13
6 O 330/13Kantonsgericht06.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 330/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-06
Aktenzeichen: 6 O 330/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0506.6O330.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtstreit trägt der Kläger.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise gegen ihn durchzusetzen Betrages abwenden, wenn ich die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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