Landgericht Düsseldorf, 2014-05-08, 4a O 68/13

4a O 68/13Kantonsgericht08.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 68/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-08

Aktenzeichen: 4a O 68/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0508.4A.O68.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 a. Zivilkammer

Tenor

    1. Die einstweilige Verfügung vom 14.08.2013 (Az. 4a O 68/13) wird hinsichtlich der Ziffern I., II. und III. des Tenors bestätigt.
    1. Es wird klargestellt, dass die einstweilige Verfügung vom 14.08.2013 (Az. 4a O 68/13) hinsichtlich der Ziffer V. des Tenors gegenstandslos ist.
    1. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
    1. Die weitere Vollstreckung ist davon abhängig, dass die Verfügungsklägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von EUR 300.000,00 leistet.

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