Landgericht Düsseldorf, 2014-05-26, 25 S 125/13

25 S 125/13Kantonsgericht26.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 S 125/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-26

Aktenzeichen: 25 S 125/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0526.25S125.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Berufungszivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das 24. Juli 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 291a C 6947/12 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 11. Mai 2012 zu TOP 10 (Markisenmontage) wird für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (erste und zweite Instanz) tragen die Kläger zu 17 % und die Beklagten zu 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: € 3.000,00

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