Landgericht Düsseldorf, 2014-05-26, 25 T 280/14

25 T 280/14Kantonsgericht26.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 280/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-26

Aktenzeichen: 25 T 280/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0526.25T280.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

wird die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 21.02.2014 auf Kosten des Schuldners (§ 97 Abs. 1 ZPO) aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.05.2014, denen sich die Kammer anschließt, zurückgewiesen.

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