25 T 456/12•Landgericht Düsseldorf, 2014-06-06, 25 T 456/12
Landgericht Düsseldorf, 2014-06-06, 25 T 456/12
25 T 456/12Kantonsgericht06.06.2014
Regest
Die Verwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags löst eine (Wert) Gebühr nach Nr. 2241 KV GKG aus.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 456/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-06
Aktenzeichen: 25 T 456/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0606.25T456.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Leitsätze
Die Verwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags löst eine (Wert) Gebühr nach Nr. 2241 KV GKG aus.
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.