Landgericht Düsseldorf, 2014-06-11, 23 S 343/13

23 S 343/13Kantonsgericht11.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 343/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-11

Aktenzeichen: 23 S 343/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0611.23S343.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das am 02.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld – 34 C 154/13 – auf die Anschlussberufung des Klägers wie folgt aufrechterhalten:

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses xxx 45, 40723 xxx nebst Schwimmbad und Sauna im Untergeschoss einschließlich der Garage zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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