21 S 240/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2014-06-26, 21 S 240/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2014-06-26, 21 S 240/13 U.
21 S 240/13 U.Kantonsgericht26.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 240/13 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-26
Aktenzeichen: 21 S 240/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0626.21S240.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 24 C #####/#### - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.12.2014 eingeräumt.
Die Revision wird zugelassen.
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