Landgericht Düsseldorf, 2014-06-26, 21 S 240/13 U.

21 S 240/13 U.Kantonsgericht26.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 240/13 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-26

Aktenzeichen: 21 S 240/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0626.21S240.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 24 C #####/#### - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.12.2014 eingeräumt.

Die Revision wird zugelassen.

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