20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-04, 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-04, 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss
20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht NeussKantonsgericht04.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-04
Aktenzeichen: 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0704.20S113.13.80C1484.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 03.07.2013, Az. 80 C 1484/13, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.057,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 129,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 88 % und der Kläger zu 12 %.
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