Landgericht Düsseldorf, 2014-07-04, 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss

20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht NeussKantonsgericht04.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 20 S 113/13 80 C 1484/13Amtsgericht Neuss

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0704.20S113.13.80C1484.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 03.07.2013, Az. 80 C 1484/13, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.057,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 129,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 88 % und der Kläger zu 12 %.

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