12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-09, 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-09, 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf
12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht09.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-09
Aktenzeichen: 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0709.12S5.14.57C9412.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.1.2014 - 57 C 9412/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz zu 2/3 der Klägerin und zu 1/3 der Beklagten auferlegt werden.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dieser leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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