25 S 188/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-14, 25 S 188/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-14, 25 S 188/13
25 S 188/13Kantonsgericht14.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 S 188/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-14
Aktenzeichen: 25 S 188/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0714.25S188.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Berufungszivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. November 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann – 26 C 76/13 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitgegenstand des Berufungsverfahrens: 5.000,-- €.
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