36 O 32/11•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-22, 36 O 32/11
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-22, 36 O 32/11
36 O 32/11Kantonsgericht22.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 O 32/11 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 36 O 32/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0722.36O32.11.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Kosten des ersten Rechtszuges trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 Euro abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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