37 O 200/09 [Kart]•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-28, 37 O 200/09 [Kart]
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-28, 37 O 200/09 [Kart]
37 O 200/09 [Kart]Kantonsgericht28.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 200/09 [Kart] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-28
Aktenzeichen: 37 O 200/09 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0728.37O200.09KART.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der als Antrag auf besondere Festsetzung des Gebührenstreitwerts für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren der Streithelferinnen (§ 33 Abs. 1 RVG) auszulegende „Streitwertbeschwerde“ der Klägerin vom 2. Mai 2014 wird zurück gewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
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