Landgericht Düsseldorf, 2014-07-28, 37 O 200/09 [Kart]

37 O 200/09 [Kart]Kantonsgericht28.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 200/09 [Kart] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-28

Aktenzeichen: 37 O 200/09 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0728.37O200.09KART.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der als Antrag auf besondere Festsetzung des Gebührenstreitwerts für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren der Streithelferinnen (§ 33 Abs. 1 RVG) auszulegende „Streitwertbeschwerde“ der Klägerin vom 2. Mai 2014 wird zurück gewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

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