12 O 207/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-30, 12 O 207/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-30, 12 O 207/14
12 O 207/14Kantonsgericht30.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 207/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-30
Aktenzeichen: 12 O 207/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0730.12O207.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
1.
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren untersagt, nicht und/oder teilweise gepixelte Fotos oder Videoaufnahmen der Antragsteller ohne Genehmigung der Antragstellerin zu 1) in Printmedien wie der S oder der digitalen Ausgabe der S – am 23.05.2014 wie folgt geschehen
- zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
2.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
3.
Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerinnen hat die Antragstellerin zu 1) zu jeweils 1/3 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 1) haben die Antragsgegnerinnen zu jeweils 25 %, die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2) zu jeweils 50 % zu tragen. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Gerichtskosten haben die Antragstellerin zu 1) und die Antragsgegnerinnen zu jeweils 1/3 zu tragen.
4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin zu 1) wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegner Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.