Landgericht Düsseldorf, 2014-07-31, 4a O 45/13

4a O 45/13Kantonsgericht31.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 45/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-31

Aktenzeichen: 4a O 45/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0731.4A.O45.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 004. Patentkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.550,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2012 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.479,90 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 53.550,00 EUR festgesetzt.

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