4b O 45/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-07-31, 4b O 45/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-07-31, 4b O 45/14
4b O 45/14Kantonsgericht31.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 45/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-31
Aktenzeichen: 4b O 45/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0731.4B.O45.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: 500.000,00 EUR
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