Landgericht Düsseldorf, 2014-07-31, 4b O 45/14

4b O 45/14Kantonsgericht31.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 45/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-31

Aktenzeichen: 4b O 45/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0731.4B.O45.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 500.000,00 EUR

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