Landgericht Düsseldorf, 2014-08-05, 33 O 1/07 [AktE]

33 O 1/07 [AktE]Kantonsgericht05.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 1/07 [AktE] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-05

Aktenzeichen: 33 O 1/07 [AktE]

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0805.33O1.07AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden als unzulässig zurückgewiesen.

Die den außenstehenden Aktionären der WpAG aus Anlass der am 11. Juni 2002 beschlossenen Übertragung der Aktien auf die Antragsgegnerin zu 2) gemäß §§ 327a ff Aktiengesetz zu gewährende Barabfindung wird auf 251,31 EUR je Stammaktie der WpAG festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin zu 2).

Die Geschäftswerte für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden auf insgesamt 74.124.336,22 EUR festgesetzt

Gründe:

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