Landgericht Düsseldorf, 2014-08-15, 38 O 70/14

38 O 70/14Kantonsgericht15.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 70/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-15

Aktenzeichen: 38 O 70/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0815.38O70.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die

Antragsgegnerin vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.