1 Ks 6/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-08-18, 1 Ks 6/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 Ks 6/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-18
Aktenzeichen: 1 Ks 6/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0818.1KS6.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von zehn Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschrift: § 212 StGB
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