Landgericht Düsseldorf, 2014-08-18, 1 Ks 6/14

1 Ks 6/14Kantonsgericht18.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 Ks 6/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-18

Aktenzeichen: 1 Ks 6/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0818.1KS6.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht –

Tenor

Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.

Er wird zu einer

Freiheitsstrafe von zehn Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschrift: § 212 StGB

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