Landgericht Düsseldorf, 2014-08-21, 16 O 126/13

16 O 126/13Kantonsgericht21.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 126/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-21

Aktenzeichen: 16 O 126/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0821.16O126.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 9.818,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2013 zu zahlen.

Weiterhin werden sie verurteilt, ihn von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der W.r, G GmbH, F.6, 40235 Düsseldorf, in Höhe von 527,77 EUR; sowie von seiner Zahlungsverpflichtung in Höhe von 837,52 EUR gegenüber den Rechtsanwälten N & N , Am S. 45, 40211 Düsseldorf, für deren außergerichtliche Tätigkeit freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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