23 T 62/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 23 T 62/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 23 T 62/14
23 T 62/14Kantonsgericht22.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 T 62/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 23 T 62/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0822.23T62.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 29.05.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2014 – 57 C 4962/14 – wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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